Die Kündigung Des Arbeitsvertrags
10 August 2015
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Arbeitsvertrag unter der Voraussetzung beenden, dass sie die von den Artikeln L. 124-1 bis L. 125-13 des Arbeitsgesetzbuchs vorgesehenen Regeln bezüglich der Beendigung des Arbeitsvertrags beachten.
Die Regeln bezüglich der Beendigung des Arbeitsvertrags unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine fristgerechte Beendigung des unbefristeten Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitgebers (I), um eine Kündigung des Arbeitnehmers (II), um eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (III), um eine Vertragsauflösung im gegenseitigen Einverständnis (IV) oder um eine Beendigung des befristeten Arbeitsvertrags (V) handelt.
Tarifverträge können Bestimmungen enthalten, die von denen des Arbeitsgesetzbuches abweichen; gegebenenfalls müssen folglich die Bestimmungen des anwendbaren Tarifvertrages im Vorfeld geprüft werden.