Reise- und Aufenthaltskosten 2019
09 January 2019
Die Erstattung beruflicher Reisekosten der Arbeitnehmer erfolgt in Luxemburg auf der Grundlage entweder der tatsächlichen Kosten oder auf pauschaler Basis.
Die anwendbaren Regeln wurden durch Regierungsratsverordnung vom 19. Dezember 2018 geändert, die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind.