Essensschecks
13 September 2019
Artikel 104 Absatz 3 und Artikel 115 Nr. 21 des Einkommenssteuergesetzes legen die Bedingungen fest, unter denen ein Arbeitgeber, der über keine Kantine verfügt, seinen Arbeitnehmern Essensschecks zur Verfügung stellen und hierdurch ein steuerlich vorteilhaftes System gewähren kann. Diese Essensschecks können zur Zahlung von Mahlzeiten, die im Restaurant eingenommen werden, dienen. Der Essensscheck wird nicht versteuert, wenn die nachfolgenden Bedingungen und Grenzen beachtet werden.